aberkennen

aberkennen
erkennen:
Als Präfixbildung zu dem unter kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung Urkunde aus. In der Rechtssprache ist »erkennen« seit dem 13. Jh. im Sinne von »entscheiden, urteilen, bekannt machen« gebräuchlich (z. B. »das Gericht erkannte auf Freispruch«), woran sich neben aberkennen und zuerkennen das heute sehr häufige anerkennen anschließt (im 16. Jh. wohl nach lat. agnoscere gebildet). Die verhüllende biblische Wendung »ein Weib erkennen« für »Geschlechtsverkehr haben« ist Lehnübersetzung von lat. cognoscere feminam und geht letztlich auf den hebr. Urtext zurück. Abl.: 1Erkenntnis (mhd. erkantnisse »Erkennung, Einsicht«); 2Erkenntnis »richterliches Urteil« (erst im 18. Jh. von 1Erkenntnis unterschieden).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Aberkennen — Aberkennen, rechtlich entscheiden, daß Jemand etwas zu verlangen nicht berechtigt, od. daß eine Urkunde ohne Beweiskraft sei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • aberkennen — ↑abjudizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • aberkennen — absprechen * * * ab|er|ken|nen [ ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt <tr.; hat: durch einen [Gerichts]beschluss absprechen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen. Syn.: ↑ entziehen, ↑ sperren, ↑ verweigern, ↑ wegnehmen. * * *… …   Universal-Lexikon

  • aberkennen — ạb|er·ken·nen; erkannte ab / aberkannte, hat aberkannt; [Vt] (jemandem) etwas aberkennen durch einen Beschluss etwas für ungültig erklären ↔ zuerkennen <jemandem ein Recht, eine Auszeichnung aberkennen>: Ihm wurde der Titel des… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • aberkennen — abnehmen, absprechen, abstreiten, entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen; (Rechtsspr.): abjudizieren; (schweiz. Rechtsspr.): einstellen. * * * aberkennen:absprechen;abjudizieren(Rechtsw)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • aberkennen — averkenne …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • aberkennen — ạb|er|ken|nen ; ich erkenne ab, selten ich aberkenne; ich erkannte ab, selten ich aberkannte …   Die deutsche Rechtschreibung

  • absprechen — übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; vereinbaren; aberkennen * * * ab|spre|chen [ apʃprɛçn̩], spricht ab, sprach ab, abgesprochen <tr.; hat: 1. sich über etwas einigen und ge …   Universal-Lexikon

  • ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… …   Universal-Lexikon

  • abjudizieren — ab|ju|di|zie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 absprechen, aberkennen [<lat. abiudicare „richterlich aberkennen“] * * * ab|ju|di|zie|ren <sw. V.; hat [lat. abiudicare] (Rechtsspr.): [gerichtlich] aberkennen, ↑absprechen (1 a) …   Universal-Lexikon

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